Liebe Kunden,
TERMINE, die nicht mindestens 24 Stunden VOR der Behandlung abgesagt werden, werde ich berechnen.
Meine Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Die vereinbarte Behandlungszeit zwischen Ihnen und meiner Praxis ist ausschließlich für Sie reserviert und erspart Ihnen ,in der Regel, längere Wartezeiten.
Zugleich wird mit der Terminvereinbarung eine beiderseitige vertragliche Verpflichtung eingegangen, die Ihnen die Behandlung und meiner Praxis die Vergütung der erbrachten Leistungen garantiert.
Bei nicht rechtzeitiger Terminabsage, die mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, kann ich Ihnen für die reservierte Zeit und die entgangene Vergütung gemäß § 615 BGB eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen:
Terminabsage am gleichen Tag = 50 % des Behandlungspreises
Keine Absage = 100 % des Behandlungspreises
Vielen Dank für Ihr Verständnis !